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Garagenbau
Für ein Bauantragsverfahren zur Aufstellgenehmigung einer Garage gelten Vorschriften die ihre Gültigkeit in fast allen Bundesländern in Deutschland haben. Unter bestimmten Bedingungen kann man auf Bauantrag oder Bauanzeige verzichten. Das Bauamt muß die Baugenehmigung dann nicht erteilen wenn zwingende gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
So zum Beispiel können Garagen bauantragsfrei gebaut werden wenn sie als Grenzbebauung nicht mehr als 15 m an der Nachbargrenze stehen und eine bestimmte bebaute Fläche und Bauhöhe nicht überschreiten.
Jedoch ist es unumgänglich die Verkehrssicherheit für die Garage nachzuweisen indem man sich Statik und Bauzeichnungen anfertigen läßt und ohne diese dem Bauamt vorlegen zu müssen zu Hause aufbewahrt.
Bei typengeprüften Fertiggaragen ist das preiswert für ein paar Euro zu haben, bei konventionell z.B. gemauerten Garagen schlägt dafür schon mal eine 4stellige Summe zu Buche.
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