| Garagenbau |
| Für ein Bauantragsverfahren zur Aufstellgenehmigung
einer Garage gelten Vorschriften die ihre Gültigkeit
in fast allen Bundesländern in Deutschland haben.
Unter bestimmten Bedingungen kann man auf Bauantrag oder
Bauanzeige verzichten. Das Bauamt muß die Baugenehmigung
dann nicht erteilen wenn zwingende gesetzlichen Vorschriften
eingehalten werden. |
| So zum Beispiel können Garagen bauantragsfrei gebaut
werden wenn sie als Grenzbebauung nicht mehr als 15 m
an der Nachbargrenze stehen und eine bestimmte bebaute
Fläche und Bauhöhe nicht überschreiten. |
| Jedoch ist es unumgänglich die Verkehrssicherheit
für die Garage nachzuweisen indem man sich Statik
und Bauzeichnungen anfertigen läßt und ohne
diese dem Bauamt vorlegen zu müssen zu Hause aufbewahrt. |
| Bei typengeprüften Fertiggaragen ist das preiswert
für ein paar Euro zu haben, bei konventionell z.B.
gemauerten Garagen schlägt dafür schon mal eine
4stellige Summe zu Buche. |
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